Leistungen

Gerichtsgutachten

Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, in denen handwerkliche Leistungen oder Preise verhandelt werden, wird in der Regel von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gerichtsgutachten eingeholt, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bekommt den Auftrag, im Zuge eines Gerichtsverfahrens ein Gutachten zu erstatten, im allgemeinen vom Gericht dadurch übertragen, dass er mit kurzem Anschreiben die Gerichtsakte übersandt bekommt. Das Thema des von ihm erwarteten Gutachtens findet er im Beweisbeschluss.

Privatgutachten

Bei Privatgutachten handelt es sich um außergerichtliche Gutachten, die von privater Seite beauftragt werden.

Sie werden für Privatpersonen, Rechtsanwälte, Unternehmen, Versicherungen, etc. in der Regel erstellt um eventuell aufgetretene Mängel zu beurteilen, oder strittige Sachverhalte aufzuklären.

Entgegen eines Beweisbeschlusses durch das Gericht, in einem Gerichtsgutachten, wird die Themenformulierung in einem Privatgutachten, durch den Auftraggeber vorgegeben.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten,

  • welches von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird
  • und dessen Tatsachenfeststellungen für beide Parteien

verbindlich sein sollen.

Es kann eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung darstellen, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.

Die Parteien haften als Gesamtschuldner für die anfallenden Kosten des Sachverständigen.