Energieausweise für Wohngebäude
Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energiestandard eines Gebäudes aufzeigt.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann anhand eines Energieausweises verschiedene Immobilien bundesweit miteinander vergleichen, und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.
Da die Energiekosten weiter steigen werden, wird auch die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden größer werden. Eigentümer sollten in die energetische Sanierung ihrer Immobilien investieren. Ein erster Einstieg können die individuellen Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis sein.
Für eine Immobilie mit guten Werten im Energieausweis lässt sich leicht werben!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Ausstellung, Verwendung und die Grundlagen der Energieausweise in Deutschland.
Den Energieausweis für Wohngebäude gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
1. Der Bedarfsausweis enthält Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, die auf der Grundlage genormter Vorgaben und einer Bewertung der Bausubstanz, der Anlagentechnik zur Gebäudebeheizung, sowie der Trinkwarmwasserbereitung erstellt werden.
2. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch in den vergangenen Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis sehr stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig.
Meine Empfehlung ist:
Bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.
Der Energiebedarfsausweis wird auf Grundlage einer technischen Berechnung erstellt. Als Basis ist eine Objektbegehung mit einer Analyse des Gebäudes und der Anlagentechnik Voraussetzung.
Ab wann welcher Energieausweis?
Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter im Gebäudebestand verpflichtend. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern bei der Besichtigung vorlegen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Ausweispflicht seit dem 1. Juli 2008, und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Bis einschließlich zum 30. September 2008 bestand eine generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Seit dem 1. Oktober 2008 gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst, oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.
Der Energieausweis, einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, löst keine Verpflichtung zur Sanierung aus!
Energieausweise werden seit dem 1. Januar 2002 für neu errichtete Gebäude ausgestellt.
Energieausweise für Bestandgebäde wurden in 2008 verpflichtend eingeführt
Energieausweise haben nur eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Achten Sie deshalb auf die Gültigkeit Ihres Energieausweises!
- Dies bedeutet, dass die ersten Energieausweise, welche im Jahre 2008 für Bestandsgebäude ausgestellt wurden, nicht mehr gültig sind.
- Achten Sie deshalb auf das Gültigkeitsdatum Ihres Energieausweises!
- Genauso wichtig ist, dass Sie auch den richtigen Energieausweis für Ihr Gebäude, nach der Energieeinsparverordnung, ausgestellt bekommen!