Warum öbv Sachverständige
Warum öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbvS)
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbvS) sind unabhängige und unparteiische Fachleute auf ihrem besonderen Sachgebiet.
Diese Sachverständigen werden auf Grund besonderer gesetzlichen Bestimmungen vor Ihrer öffentlichen Bestellung u.a. auf ihre persönliche und besondere fachliche Eignung zur Gutachtenerstattung überprüft.
Sie stehen Gerichten, sowie privaten Auftraggebern zur Erstattung von Gutachten in ihrem Fachgebiet, zur Verfügung.
Die Bezeichnung "Öffentlich bestellt und vereidigt" ist gesetzlich geschützt.
Der öbv Sachverständige ist verpflichtet, sich permanent durch Schulungen fortzubilden, und weist dies gegenüber der für ihn zuständigen Handwerkskammer regelmäßig nach.
Die öbvS werden beauftragt, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit (außergerichtlich/gerichtlich) geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.
Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten.